Direkte elektronische Abrechnung durch Ärztinnen und Ärzte

Die Kostenerstattung für die nach einem Wahlarztbesuch von den Patientinnen und Patienten bezahlten Rechnungen ist seit 1. Juli 2024 einfacher. Künftig müssen Wahlärztinnen und -ärzte die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS elektronisch einreichen und nicht die Patientinnen und Patienten selbst.
Auf diese Weise können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und schnell bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung kann sich dadurch deutlich verkürzen.

Welche Wahlärzte sind davon nicht betroffen?

Von der Regelung sind nur jene Wahlärztinnen und -ärzte betroffen, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen. Für Patienten von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen.