Nein. Den SV-Trägern zufolge liegen die Bankverbindungen auf. Der*die Ärzt*in ist nicht zur Erhebung dieser Daten verpflichtet. Ausnahme: Bei ausländischen Bankkonten ist gemäß der Organisationsbeschreibung der BIC zu melden.
Nein. Den SV-Trägern zufolge liegen die Bankverbindungen auf. Der*die Ärzt*in ist nicht zur Erhebung dieser Daten verpflichtet. Ausnahme: Bei ausländischen Bankkonten ist gemäß der Organisationsbeschreibung der BIC zu melden.