Gemäß diesem gemeinsamen Schreiben der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer werden alle Ärzt*innen, die von der verpflichtenden elektronischen Honorarnotenübermittlung betroffen sind, auch ab 1. Jänner 2026 dazu verpflichtet sein, die e-card bzw. die e-card-Infrastruktur zu verwenden und die Identität der Patient*innen sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu prüfen.