Die Möglichkeit für einen Antrag auf Kostenrückerstattung durch Patient*innen per Papier bzw. Brief sowie online bleibt auch ab Juli 2024 weiterhin bestehen. Die Honorarnotenübermittlung durch die behandelnden Ärzt*innen erfordert die Zustimmung der Patient*innen bzw. können Patient*innen dies folglich selbstverständlich auch ablehnen. Zudem muss es Alternativwege geben, wenn die Übermittlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Aus diesen Gründen bleiben die bekannten Übermittlungswege bestehen.