Mit den Sozialversicherungsträgern wurde eine mindestens 6-monatige gemeinsame Monitoringphase vereinbart. In dieser Monitoringphase werden Sozialversicherung und Ärztekammer gemeinsam analysieren und evaluieren, ob die Grenze von 300 Patient*innen pro Jahr überschritten wurde bzw. welche Fachgruppen, besonders Fächer ohne Kassenverträge (z.B. Onkologie, Anästhesiologie), überhaupt betroffen sind.